Diese Prüfungsverordnung regelt das Prüfungsverfahren zum Erwerb eines Unionspatentes sowie folgender besonderer Berechtigungen:
- 1.
Wasserstraßen mit maritimem Charakter
- 2.
Wasserstraßen mit besonderem Risiko
- 3.
Fahren unter Radar.
Außerdem wird in der Prüfungsverordnung das Prüfungsverfahren zum Erwerb von Schifferzeugnissen geregelt.