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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)
§ 40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.
(2) § 39 tritt mit Ablauf des 1. Februar 2014 außer Kraft.
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