Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis *) 

Erster Teil
 Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschiffahrtsstraßen
Kapitel 1
 Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01Begriffsbestimmungen
§ 1.02Schiffsführer
§ 1.03Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07Anforderungen an die Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste
§ 1.08Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09Besetzung des Ruders
§ 1.10Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
§ 1.11Mitführen der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung
§ 1.12Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schiffahrtshindernisse
§ 1.13Schutz der Schiffahrtszeichen
§ 1.14Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen
§ 1.15Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße
§ 1.16Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen
§ 1.18Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19Besondere Anweisungen
§ 1.20Überwachung
§ 1.21Sondertransporte
§ 1.22Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
§ 1.24Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
§ 1.25Laden, Löschen und Leichtern
§ 1.26Fahrgeschwindigkeit
Kapitel 2
 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03Schiffseichung
§ 2.04Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05Kennzeichen der Anker
Kapitel 3
 Bezeichnung der Fahrzeuge
 Abschnitt I. Allgemeines
§ 3.01Begriffsbestimmungen und Anwendungen
§ 3.02Lichter und Signalleuchten
§ 3.03Flaggen, Tafeln und Wimpel
§ 3.04Zylinder, Bälle und Kegel
§ 3.05Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
§ 3.06(ohne Inhalt)
§ 3.07Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln, Wimpeln usw.
 Abschnitt II . Nacht- und Tagbezeichnung
 Titel A. Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
§ 3.09Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
§ 3.12Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20m aufweist
§ 3.16Bezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
§ 3.18Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
§ 3.19Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
 Titel B. Bezeichnung beim Stilliegen
§ 3.20Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
§ 3.21Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
§ 3.23Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
§ 3.24Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
§ 3.25Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.26Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
 Abschnitt III. Sonstige Zeichen
§ 3.27Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
§ 3.28Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
§ 3.28aBezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der Bundeswehr
§ 3.29Schutz gegen Sog und Wellenschlag
§ 3.30Notzeichen
§ 3.31Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.32Hinweis auf das Rauchverbot
§ 3.33Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
Kapitel 4
 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Radar
 Abschnitt I. Schallzeichen
§ 4.01Allgemeines
§ 4.02Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03Verbotene Schallzeichen
§ 4.04Notzeichen
 Abschnitt II . Sprechfunk
§ 4.05Sprechfunk
 Abschnitt III. Radar
§ 4.06Radar
Kapitel 5
 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01Schiffahrtszeichen
§ 5.02Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6
 Fahrregeln
 Abschnitt I. Allgemeines
§ 6.01(ohne Inhalt)
§ 6.02Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
§ 6.02aBesondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
 Abschnitt II. Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03Allgemeine Grundsätze
§ 6.03aKreuzen
§ 6.04Begegnen: Grundregeln
§ 6.05Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06(ohne Inhalt)
§ 6.07Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
§ 6.11Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
 Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13Wenden
§ 6.14Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
§ 6.17Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19Schiffahrt durch Treibenlassen
§ 6.20Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21Zusammenstellung der Verbände
§ 6.22Sperrung der Schiffahrt und gesperrte Wasserflächen
§ 6.22aVorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
 Abschnitt IV . Fähren
§ 6.23Verhalten der Fähren
 Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25Durchfahrt unter festen Brücken
§ 6.26Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27Durchfahren der Wehre
§ 6.28Durchfahren der Schleusen
§ 6.28aSchleuseneinfahrt und -ausfahrt
§ 6.29Reihenfolge der Schleusungen
§ 6.29aDurchfahren der Schiffshebewerke
 Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar
§ 6.30Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
§ 6.31Schallzeichen beim Stilliegen
§ 6.32Radarfahrt
§ 6.33Schallzeichen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren
§ 6.34Bestimmungen für Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren und das Dreitonzeichen hören
§ 6.35(ohne Inhalt)
§ 6.36(ohne Inhalt)
§ 6.37(ohne Inhalt)
Kapitel 7
 Regeln für das Stilliegen
§ 7.01Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
§ 7.02Liegeverbot
§ 7.03Ankern
§ 7.04Festmachen
§ 7.05Liegestellen
§ 7.06Besondere Liegestellen
§ 7.07Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stilliegen
§ 7.08Wache und Aufsicht
Kapitel 8
 Zusatzbestimmungen
§ 8.01Höchstabmessungen der Fahrzeuge
§ 8.02Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07Sprechverbindung auf Verbänden
§ 8.08Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09Bleib-weg-Signal
§ 8.10Badeverbot
§ 8.11Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
§ 8.12Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
Kapitel 9
 Fahrgastschiffahrt
§ 9.01Fahrpläne
§ 9.02Anlegestellen
§ 9.03Schiffsverkehr an den Anlegestellen
§ 9.04Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
§ 9.05Zurückweisung von Fahrgästen
§ 9.06Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen
§ 9.07Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind
Zweiter Teil
 Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschiffahrtsstraßen
Kapitel 10
 Neckar
§ 10.01Anwendungsbereich
§ 10.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 10.03Zusammenstellung der Verbände
§ 10.04Fahrgeschwindigkeit
§ 10.05Bergfahrt
§ 10.06Begegnen
§ 10.07Überholen
§ 10.08Wenden
§ 10.09Ankern
§ 10.10Stilliegen
§ 10.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 10.12Schiffahrt bei Eis
§ 10.13Nachtschiffahrt
§ 10.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 10.15Meldepflicht
§ 10.16Benutzung der Schleusen
Kapitel 11
 Main
§ 11.01Anwendungsbereich
§ 11.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
§ 11.03Zusammenstellung der Verbände
§ 11.04Fahrgeschwindigkeit
§ 11.05Bergfahrt
§ 11.06Begegnen
§ 11.07Überholen
§ 11.08Wenden
§ 11.09Ankern
§ 11.10Stilliegen
§ 11.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 11.12Schiffahrt bei Eis
§ 11.13Nachtschiffahrt
§ 11.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 11.15Meldepflicht
§ 11.16Lichter freifahrender Fähren
§ 11.17Benutzung der Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 11.18Regelung der Schleuseneinfahrt
§ 11.19Durchfahren der Brücken
§ 11.20Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt
Kapitel 12
 Main-Donau-Kanal
§ 12.01Anwendungsbereich
§ 12.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 12.03Zusammenstellung der Verbände
§ 12.04Fahrgeschwindigkeit
§ 12.05Bergfahrt
§ 12.06Begegnen
§ 12.07Überholen
§ 12.08Wenden
§ 12.09Ankern
§ 12.10Stilliegen
§ 12.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 12.12Schiffahrt bei Eis
§ 12.13Nachtschiffahrt
§ 12.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 12.15Meldepflicht
§ 12.16Benutzung der Schleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 12.17Befahren der Altwässer
§ 12.18Schiffahrt auf der Regnitz und Altmühl
§ 12.19Schutz des Kanals und der Anlagen
Kapitel 13
 Lahn
§ 13.01Anwendungsbereich
§ 13.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 13.03Zusammenstellung der Verbände
§ 13.04Fahrgeschwindigkeit
§ 13.05Bergfahrt
§ 13.06Begegnen
§ 13.07Überholen
§ 13.08Wenden
§ 13.09Ankern
§ 13.10Stilliegen
§ 13.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 13.12Schiffahrt bei Eis
§ 13.13Nachtschiffahrt
§ 13.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 13.15Meldepflicht
Kapitel 14
 Schiffahrtsweg Rhein-Kleve
§ 14.01Anwendungsbereich
§ 14.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 14.03Zusammenstellung der Verbände
§ 14.04Fahrgeschwindigkeit
§ 14.05Bergfahrt
§ 14.06Begegnen
§ 14.07Überholen
§ 14.08Wenden
§ 14.09Ankern
§ 14.10Stilliegen
§ 14.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 14.12Schiffahrt bei Eis
§ 14.13Nachtschiffahrt
§ 14.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 14.15Meldepflicht
§ 14.16Lichter frei fahrender Fähren
Kapitel 15
 Norddeutsche Kanäle
§ 15.01Anwendungsbereich
§ 15.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 15.03Zusammenstellung der Verbände
§ 15.04Fahrgeschwindigkeit
§ 15.05Bergfahrt
§ 15.06Begegnen
§ 15.07Überholen
§ 15.08Wenden
§ 15.09Ankern
§ 15.10Stilliegen
§ 15.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 15.12Schiffahrt bei Eis
§ 15.13Nachtschiffahrt
§ 15.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 15.15Meldepflicht
§ 15.16Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 15.17Topplichter der Fahrzeuge an der Spitze eines Schleppverbandes; Hecklicht der Anhänge
§ 15.18Durchfahren der Hase-Hubbrücke in Meppen
§ 15.19Durchfahren des Leda-Sperrwerks
§ 15.20Fahrt auf den Stichkanälen Osnabrück und Salzgitter
§ 15.21Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
§ 15.22Durchfahren der Schleuse Parey
§ 15.23Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 15.24Segeln
Kapitel 16
 Weserstromgebiet
§ 16.01Anwendungsbereich
§ 16.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 16.03Zusammenstellung der Verbände
§ 16.04Fahrgeschwindigkeit
§ 16.05Bergfahrt
§ 16.06Begegnen
§ 16.07Überholen
§ 16.08Wenden
§ 16.09Ankern
§ 16.10Stilliegen
§ 16.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 16.12Schiffahrt bei Eis
§ 16.13Nachtschiffahrt
§ 16.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 16.15Meldepflicht
§ 16.16Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 16.17Einfahrt zum Verbindungskanal Süd zur Weser und zum Verbindungskanal Nord zur Weser
Kapitel 17
 Elbe
§ 17.01Anwendungsbereich
§ 17.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 17.03Zusammenstellung der Verbände
§ 17.04Fahrgeschwindigkeit
§ 17.05Bergfahrt
§ 17.06Begegnen
§ 17.07Überholen
§ 17.08Wenden
§ 17.09Ankern
§ 17.10Stilliegen
§ 17.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 17.12Schiffahrt bei Eis
§ 17.13Nachtschiffahrt
§ 17.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 17.15Meldepflicht
§ 17.16Durchfahren der Magdeburger Stromstrecke
§ 17.17Durchfahren der Schleusengruppe Geesthacht
§ 17.18Höhe der Brücken
§ 17.19Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 17.20Verhalten gegenüber Seilfähren
Kapitel 18
 Ilmenau
§ 18.01Anwendungsbereich
§ 18.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 18.03Zusammenstellung der Verbände
§ 18.04Fahrgeschwindigkeit
§ 18.05Bergfahrt
§ 18.06Begegnen
§ 18.07Überholen
§ 18.08Wenden
§ 18.09Ankern
§ 18.10Stilliegen
§ 18.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 18.12Schiffahrt bei Eis
§ 18.13Nachtschiffahrt
§ 18.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 18.15Meldepflicht
Kapitel 19
 Elbe-Lübeck-Kanal und Trave
§ 19.01Anwendungsbereich
§ 19.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 19.03Zusammenstellung der Verbände
§ 19.04Fahrgeschwindigkeit
§ 19.05Bergfahrt
§ 19.06Begegnen
§ 19.07Überholen
§ 19.08Wenden
§ 19.09Ankern
§ 19.10Stilliegen
§ 19.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 19.12Schiffahrt bei Eis
§ 19.13Nachtschiffahrt
§ 19.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 19.15Meldepflicht
§ 19.16Höhe der Brücken
§ 19.17Segeln
Kapitel 20
 Saar
§ 20.01Anwendungsbereich
§ 20.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 20.03Zusammenstellung der Verbände
§ 20.04Fahrgeschwindigkeit
§ 20.05Bergfahrt
§ 20.06Begegnen
§ 20.07Überholen
§ 20.08Wenden
§ 20.09Ankern
§ 20.10Stilliegen
§ 20.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 20.12Schiffahrt bei Eis
§ 20.13Nachtschiffahrt
§ 20.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 20.15Meldepflicht
§ 20.16Höhe der Brücken
§ 20.17Benutzung der Schleusen und Bootsumsetzanlagen
Kapitel 21
 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
§ 21.01Anwendungsbereich
§ 21.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 21.03Zusammenstellung der Verbände
§ 21.04Fahrgeschwindigkeit
§ 21.05Bergfahrt
§ 21.06Begegnen
§ 21.07Überholen
§ 21.08Wenden
§ 21.09Ankern
§ 21.10Stilliegen
§ 21.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 21.12Schiffahrt bei Eis
§ 21.13Nachtschiffahrt
§ 21.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 21.15Meldepflicht
§ 21.16Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 21.17Segeln
§ 21.18Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 21.19Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt
§ 21.20Verkehrsregelung auf der Spree-Oder-Wasserstraße
§ 21.21Verkehrsregelung auf dem Griebnitzkanal
§ 21.22Durchfahren der Schleuse Neue Mühle (Dahme-Wasserstraße)
§ 21.23Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
Kapitel 22
 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
§ 22.01Anwendungsbereich
§ 22.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 22.03Zusammenstellung der Verbände
§ 22.04Fahrgeschwindigkeit
§ 22.05Bergfahrt
§ 22.06Begegnen
§ 22.07Überholen
§ 22.08Wenden
§ 22.09Ankern
§ 22.10Stilliegen
§ 22.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 22.12Schiffahrt bei Eis
§ 22.13Nachtschiffahrt
§ 22.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 22.15Meldepflicht
§ 22.16Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 22.17Segeln
§ 22.18Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 22.19Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt
§ 22.20Durchfahren der Nadelwehre
§ 22.21Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
Kapitel 23
 Havel-Oder-Wasserstraße
§ 23.01Anwendungsbereich
§ 23.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 23.03Zusammenstellung der Verbände
§ 23.04Fahrgeschwindigkeit
§ 23.05Bergfahrt
§ 23.06Begegnen
§ 23.07Überholen
§ 23.08Wenden
§ 23.09Ankern
§ 23.10Stilliegen
§ 23.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 23.12Schiffahrt bei Eis
§ 23.13Nachtschiffahrt
§ 23.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 23.15Meldepflicht
§ 23.16Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 23.17Segeln
§ 23.18Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 23.19Verkehrsbeschränkung der Schiffahrt
§ 23.20Verkehrsregelung auf der Havel-Oder-Wasserstraße von km 41,50 bis km 76,50
§ 23.21Reihenfolge der Schleusungen am Schiffshebewerk Niederfinow
§ 23.22Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
Kapitel 24
 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
§ 24.01Anwendungsbereich
§ 24.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe
§ 24.03Zusammenstellung der Verbände
§ 24.04Fahrgeschwindigkeit
§ 24.05Bergfahrt
§ 24.06Begegnen
§ 24.07Überholen
§ 24.08Wenden
§ 24.09Ankern
§ 24.10Stilliegen
§ 24.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 24.12Schiffahrt bei Eis
§ 24.13Nachtschiffahrt
§ 24.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 24.15Meldepflicht
§ 24.16Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 24.17Segeln
§ 24.18Bezeichnung der Sportfahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
Kapitel 25
 Saale und Saale-Leipzig-Kanal
§ 25.01Anwendungsbereich
§ 25.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 25.03Zusammenstellung der Verbände
§ 25.04Fahrgeschwindigkeit
§ 25.05Bergfahrt
§ 25.06Begegnen
§ 25.07Überholen
§ 25.08Wenden
§ 25.09Ankern
§ 25.10Stilliegen
§ 25.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 25.12Schiffahrt bei Eis
§ 25.13Nachtschiffahrt
§ 25.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25.15Meldepflicht
§ 25.16Kennzeichnung der Brückendurchfahrten
§ 25.17Ein- und Ausfahrt Schleuse Bernburg
§ 25.18Verhalten gegenüber Seilfähren
Kapitel 26
 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße
§ 26.01Anwendungsbereich
§ 26.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 26.03Zusammenstellung der Verbände
§ 26.04Fahrgeschwindigkeit
§ 26.05Bergfahrt
§ 26.06Begegnen
§ 26.07Überholen
§ 26.08Wenden
§ 26.09Ankern
§ 26.10Stilliegen
§ 26.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 26.12Schiffahrt bei Eis
§ 26.13Nachtschiffahrt
§ 26.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 26.15Meldepflicht
§ 26.16Sprechfunk
§ 26.17Benutzung der Wasserstraße
§ 26.18Regeln über den Verkehr und das Stilliegen der Fahrzeuge an der Einmündung der Spree-Oder-Wasserstraße
§ 26.19Stilliegen der Fahrzeuge an der Einmündung des Verbindungskanals Hohensaaten Ost
§ 26.20Pflichten des Schiffsführers und der Besatzung an Bord
Kapitel 27
 Peene und Warnow
§ 27.01Anwendungsbereich
§ 27.02Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe
§ 27.03Zusammenstellung der Verbände
§ 27.04Fahrgeschwindigkeit
§ 27.05Bergfahrt
§ 27.06Begegnen
§ 27.07Überholen
§ 27.08Wenden
§ 27.09Ankern
§ 27.10Stilliegen
§ 27.11Schiffahrt bei Hochwasser
§ 27.12Schiffahrt bei Eis
§ 27.13Nachtschiffahrt
§ 27.14Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 27.15Meldepflicht
Dritter Teil
 Umweltbestimmungen
Kapitel 28
 Gewässerschutz und Abfallbeseitigung auf Fahrzeugen
§ 28.01Begriffsbestimmungen
§ 28.02Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 28.03Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 28.04Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 28.05Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
§ 28.06ohne Inhalt
§ 28.07ohne Inhalt
§ 28.08Bilgenentölungsboote
§ 28.09Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlagen
Anlage 1Unterscheidungsbuchstabe oder -buchstabengruppe des Landes, in dem der Heimat- oder Registerort des Fahrzeugs liegt
Anlage 2(ohne Inhalt)
Anlage 3Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4(ohne Inhalt)
Anlage 5(ohne Inhalt)
Anlage 6Schallzeichen
Anlage 7Schiffahrtszeichen
Anlage 8Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9(ohne Inhalt)
Anlage 10Muster für das Ölkontrollbuch
Anlage 11(ohne Inhalt)
*)
An mehreren Stellen dieser Verordnung findet sich der Vermerk "ohne Inhalt", da die Numerierung der Paragraphen und Anlagen im Hinblick auf die europäische Vereinheitlichung der Schiffahrtspolizeiverordnungen einer Entschließung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Unterausschuß Binnenschiffahrt Entschließung Nr. 24 vom 15. November 1985) folgt.