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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite

1.
Ein Fahrzeug oder ein Verband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten:
BinnenschifffahrtsstraßeLängeBreite
mm
1.1km 0,00 (Mainmündung) bis km 387,40  
 (unterhalb Eisenbahnbrücke bei Hallstadt)  
 Fahrzeug/Verband67,008,20
 soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist  
    
1.2km 0,00 bis km 37,20 (Osthafen Frankfurt)  
 a) Fahrzeug135,0014,00
 b) Verband190,0014,00
    
1.3km 37,20 bis km 52,00 (Unterwasser Schleuse Mühlheim)  
 a) Fahrzeug135,0012,20
 b) Verband190,0012,20
    
1.4km 52,00 bis km 84,00 (Hafen Aschaffenburg)  
 a) Fahrzeug135,0011,45
 b) Verband190,0011,45
1.5km 84,00 bis km 174,20 (Unterwasser Schleuse Lengfurt)  
 Fahrzeug/Verband90,0011,45
 – die zulässige Länge darf bei einem Fahrzeug auf bis zu 110,00 m und bei einem Verband auf bis zu 190,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung – bei einem Verband an der Spitze des Verbandes – und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist –
    
1.6km 174,20 bis km 384,07 (Abzweigung Main-Donau-Kanal)  
 Fahrzeug/Verband90,0011,45
 – die zulässige Länge darf auf bis zu 110,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung – bei einem Verband an der Spitze des Verbandes – und einer Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des Fahrzeugs oder Verbandes ausgerüstet ist –.
2.
Als Verband im Sinne der Nummer 1 gelten nur ein Schubverband und gekuppelte Fahrzeuge.
3.
Die Fahrrinnentiefe
a)
entspricht von der Mainmündung bis zur Schleusengruppe Kostheim der Fahrrinnentiefe der angrenzenden Rheinstrecke,
b)
beträgt
aa)
von der Schleusengruppe Kostheim bis zur Schleuse Lengfurt mindestens 2,90 m,
bb)
von der Schleuse Lengfurt bis zur Abzweigung des Main-Donau-Kanals 2,50 m.
4.
Die Fahrrinnenbreite beträgt
a)von der Mainmündung bis Hafen Aschaffenburg50,00 m,
b)vom Hafen Aschaffenburg bis zur Schleuse Lengfurt40,00 m,
c)von der Schleuse Lengfurt bis zur Abzweigung des Main-Donau-Kanals36,00 m.