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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 11.04
Fahrgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt
1.
im Schleusenkanal Gerlachshausen
7 km/h,
2.
auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt
15 km/h,
3.
im Wehrarm Volkach (Mainschleife)
10 km/h.
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