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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 22.20 Segeln

Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraßevon der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.