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| einen gelben Zylinder, der oben und unten mit je einem schwarzen und je einem weißen Streifen – letztere an den äußeren Enden – eingefasst ist; der Zylinder muss auf dem Vorschiff senkrecht und so hoch gesetzt werden, dass er von allen Seiten sichtbar ist. | 4 | ![]() |
| Das Fahrzeug muss den Zylinder auch dann führen, wenn ihm vorübergehend auf einer kurzen Strecke ein Vorspann vorausfährt; der Vorspann muss den Zylinder ebenfalls führen. | ||
| ein drittes Topplicht; dieses muss etwa 2,00 m unter dem ersten Topplicht, jedoch nach Möglichkeit mindestens 1,00 m höher als die Seitenlichter gesetzt werden; | ![]() |
| den Zylinder nach Nummer 1 Buchstabe b. | ![]() |
| ein weißes helles, von allen Seiten sichtbares Licht; | ![]() |
| einen gelben Ball an einer geeigneten Stelle und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist. | ![]() |
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