Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4 (Anhang IV der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398) § 4.01Allgemeines
Für die Fahrt von Fahrgastschiffen auf Wasserstraßen der Zone 4 gelten die Bestimmungen der §§ 3.02 und 3.03 nicht.