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Besatzungsvorschriften (Anhang VI der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
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Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1
Allgemeines
§ 1.01 Allgemeines
Kapitel 2
Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung für die Fahrt auf dem Rhein
§ 2.01 Ausrüstung der Schiffe im Hinblick auf die Besatzung
Kapitel 3
Besatzungsvorschriften für Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
§ 3.01 Allgemeines
§ 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung
§ 3.03 Betriebsformen
§ 3.04 Dienst- und Ruhezeiten
§ 3.05 Besatzung der Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine
§ 3.06 Besatzung der Gütermotorschiffe und Tankmotorschiffe
§ 3.07 Besatzung der Schleppboote
§ 3.08 Besatzung der Fahrgastschiffe
§ 3.09 Mindestbesatzung auf Personenfähren
§ 3.10 Mindestbesatzung von Wagenfähren
§ 3.11 Mindestbesatzung von Fahrgastbooten
§ 3.12 Sonstige Wasserfahrzeuge
§ 3.13 Abweichungen
§ 3.14 Ausnahmebewilligung
§ 3.15 Zusätzliche Bestimmungen
Anlage 1 – gilt nur für Fahrzeuge mit Schiffsattest –
Anforderungen an den Fahrtenschreiber und Vorschriften betreffend den Einbau von Fahrtenschreibern an Bord
Anlage 2
Prüfung zum Erwerb der Qualifikation „Matrosen-Motorwart“
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