Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt 1 , 2 (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO) Anhang IV(zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 und § 6 Absatz 4 und 9) Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4