Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnhang 3 Vorgaben zur Analytik
Anhang 3 Vorgaben zur Analytik
(Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2979 - 2981
- 1
- Untersuchung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen
- 1.1
- Probenahme
Die Probenahme fester unbehandelter oder behandelter Bioabfälle erfolgt nach dem Methodenbuch zur Analyse vom Kompost 1).
Für flüssige, pastöse und schlammige Bioabfälle erfolgt die Probenahme nach den Richtlinien PN 2/78 2) "Entnahme und Vorbereitung von Proben aus festen, schlammigen und flüssigen Abfällen" bzw. PN 2/78 K 3) "Grundregeln für die Entnahme von Proben aus Abfällen und abgelagerten Stoffen" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
Aus der sorgfältig gemischten, frischen Sammelprobe wird eine Teilmenge entnommen, die mindestens ausreicht, um für sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungsparameter vier parallele Untersuchungen zu gewährleisten.
Die Teilmenge wird in einen geeigneten, gut verschließbaren Behälter abgefüllt und umgehend der Untersuchungsstelle zugestellt.
- 1.2
- Probevorbereitung
Für die Untersuchungsparameter, die aus der Trockenmasse bestimmt werden, wird eine Teilprobe entnommen, die mindestens ausreicht, um vier parallele Untersuchungen zu gewährleisten. Diese Teilprobe wird in Anlehnung an DIN 38414, Teil 2 (Ausgabe November 1985) 4) bei 105 Grad C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet. Für die Bestimmung des Glühverlustes und der Schwermetallgehalte werden feste Bioabfälle auf eine Korngröße von < 0,25 Millimeter zerkleinert.
Für die Untersuchungsparameter, die aus der Frischmasse bestimmt werden, wird ebenfalls eine Teilprobe entnommen, die mindestens ausreicht, um vier parallele Untersuchungen zu gewährleisten. Feste Teilproben werden durch ein Sieb mit der Maschenweite 10 Millimeter gesiebt, und der Siebdurchgang wird für die Untersuchungen verwendet.
- 1.3
- Durchführung der Untersuchungen
Sind bei unbehandelten Bioabfällen einzelne Untersuchungen der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 genannten weiteren Parameter nicht durchführbar, so ist dies im Lieferschein zu begründen.
- 1.3.1
- Bestimmung des Trockenrückstandes
Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.2
- Bestimmung des Gehaltes der organischen Substanz (Glühverlust)
Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.3
- Bestimmung des Anteils an Steinen und Fremdstoffen
Die Ergebnisse sind in Gewichtsprozent anzugeben.
- 1.3.4
- Bestimmung des pH-Wertes und des Salzgehaltes
Die Bestimmung des pH-Wertes wird gemäß Methodenbuch Bd. I, Die Untersuchung von Böden 5) durchgeführt.
Zur Bestimmung des Salzgehaltes wird die Probe mit destilliertem Wasser für Leitfähigkeitsmessungen im Verhältnis 1 + 10 (Masse + Volumen) extrahiert. Der Salzgehalt wird im filtrierten Extrakt nach Messung der Leitfähigkeit als Kaliumchlorid berechnet.
Die Durchführung der Untersuchung erfolgt gemäß Methodenbuch Bd. I, Die Untersuchung von Böden 5).
Die Ergebnisse sind in Milligramm je 100 Gramm Frischmasse anzugeben.
- 1.3.5
- Bestimmung der Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink
| Schwermetall | Untersuchungsmethode(n) 4) |
| Blei | DIN 38406, Teil 6 (Ausgabe Mai 1981) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11047 (Ausgabe Juni 1995) | |
| Cadmium | DIN EN-ISO 5961 (Ausgabe Mai 1995) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11047 (Ausgabe Juni 1995) | |
| Chrom | DIN EN 1233 (Ausgabe August 1996) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11047 (Ausgabe Juni 1995) | |
| Kupfer | DIN 38406, Teil 7 (Ausgabe Sept. 1991) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11407 (Ausgabe Juni 1995) | |
| Nickel | DIN 38406, Teil 11 (Ausgabe Sept. 1991) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11047 (Ausgabe Juni 1995) | |
| Quecksilber | DIN 38406, Teil 12 (Ausgabe Juli 1980) *) |
| Zink | DIN 38406, Teil 8 (Ausgabe Okt. 1980) |
| DIN 38406, Teil 22 (Ausgabe März 1988) | |
| DIN ISO 11047 (Ausgabe Juni 1995) | |
| |
Die Ergebnisse sind in Milligramm je Kilogramm Trockenmasse anzugeben.
Anmerkung:
Kann bei unbehandelten Bioabfällen ein Aufschluß mit Königswasser nicht durchgeführt werden, so sind die Proben vor dem Aufschluß unter Vermeidung von Schwermetallverlusten bei 450 Grad C zu mineralisieren oder ein anderes gleichwertiges Aufschlußverfahren anzuwenden.
- 2
- Angabe und Berechnung der Ergebnisse
- 3
- Überschreitung der Grenzwerte
- 4
- Qualitätssicherung und -kontrolle
- 5
- Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Es sind erschienen:
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- die DIN-Normen im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln,
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- die LAGA-Richtlinie PN 2/78 K im Müll-Handbuch, Erich Schmidt Verlag, Berlin,
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- das Methodenbuch Band I, Die Untersuchung von Böden, im VDLUFA-Verlag, Darmstadt,
- -
- das Methodenbuch zur Analyse von Kompost im Verlag Abfall Now, Stuttgart.
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- 1)
- Methodenbuch zur Analyse von Kompost, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (Hrsg.), Abfall Now Verlag, 3. Auflage Stuttgart 1994.
- 2)
- in: Physikalische und chemische Untersuchungen im Zusammenhang mit Abfällen - Teil II, Schriftenreihe chemische Analytik und Umwelttechnologie, Heft 2, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.), R. Oldenbourg Verlag, München 1979.
- 3)
- Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Hrsg.), PN 2/78 K - Grundregeln für die Entnahme von Proben aus Abfällen und abgelagerten Stoffen (Stand 12/83), Müll-Handbuch, Kennzahl 1859, Lieferung 2/84, Erich Schmidt Verlag, Berlin.
- 4)
- Bezugsquellen s. Nr. 5.
- 5)
- Methodenbuch Bd. I, Die Untersuchung von Böden, VDLUFA-Verlag, 4. Auflage, Darmstadt 1991.
- 6)
- Zur Ermittlung siehe z.B. ISO 5725. Accuracy (trueness and precision) of measurement methods and results. First edition 15.12.1994.
- 7)
- Siehe z.B.:
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- AQS - analytische Qualitätssicherung. Rahmenempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchungen. Hrsg.: LAWA, E. Schmidt Verlag, Berlin 1989,
- -
- Richtlinie zur analytischen Qualitätssicherung in der Wasseranalytik, DIN ENV 13530, 1997 4).
