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Abschnitt 1
 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
   § 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
   § 2Zentralstelle
   § 3Internationale Zusammenarbeit
   § 4Strafverfolgung
   § 4aAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
   § 5Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
   § 6Zeugenschutz
Abschnitt 2
 Befugnisse des Bundeskriminalamtes
  Unterabschnitt 1
   Zentralstelle
   § 7Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle
   § 8Dateien der Zentralstelle
   § 9Sonstige Dateien der Zentralstelle
   § 10Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
   § 11Polizeiliches Informationssystem
   § 12Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem
   § 13Unterrichtung der Zentralstelle
  Unterabschnitt 2
   Internationale Zusammenarbeit
   § 14Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
   § 15Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
  Unterabschnitt 3
   Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
   § 16Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
   § 17Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
   § 18Koordinierung bei der Strafverfolgung
   § 19Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
   § 20Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
  Unterabschnitt 3a
   Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
   § 20aAllgemeine Befugnisse
   § 20bErhebung personenbezogener Daten
   § 20cBefragung und Auskunftspflicht
   § 20dIdentitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
   § 20eErkennungsdienstliche Maßnahmen
   § 20fVorladung
   § 20gBesondere Mittel der Datenerhebung
   § 20hBesondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
   § 20iAusschreibung zur polizeilichen Beobachtung
   § 20jRasterfahndung
   § 20kVerdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
   § 20lÜberwachung der Telekommunikation
   § 20mErhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
   § 20nIdentifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
   § 20oPlatzverweisung
   § 20pGewahrsam
   § 20qDurchsuchung von Personen
   § 20rDurchsuchung von Sachen
   § 20sSicherstellung
   § 20tBetreten und Durchsuchen von Wohnungen
   § 20uSchutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
   § 20vGerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung
   § 20wBenachrichtigung
   § 20xÜbermittlung an das Bundeskriminalamt
  Unterabschnitt 4
   Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
   § 21Allgemeine Befugnisse
   § 22Erhebung personenbezogener Daten
   § 23Besondere Mittel der Datenerhebung
   § 24Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
   § 25Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
  Unterabschnitt 5
   Zeugenschutz
   § 26Befugnisse
Abschnitt 3
 Gemeinsame Bestimmungen
   § 27Übermittlungsverbote
   § 28Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien
   § 29Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung
   § 30Weitere Verwendung von Daten
   § 31Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
   § 32Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener
    Daten in Dateien
   § 33Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten
   § 34Errichtungsanordnung
   § 35Ergänzende Regelungen
   § 36Erlaß von Verwaltungsvorschriften
   § 37Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
   § 38Einschränkung von Grundrechten