Anordnung des Bundeskanzleramtes zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten (BKAmt-Zuständigkeitsanordnung - BKAmtZustAnO) § 1Ernennung und Entlassung
Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 14 für den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendiensts wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes widerruflich übertragen.