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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Organisationserlaß des Bundeskanzlers
I. 

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen:
- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus,
- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe,
- medizinische Rehabilitation.
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.