Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen: 
- Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus, 
- Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe, 
- medizinische Rehabilitation. 
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.