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BKOrgErl 20012001-01-22BGBl I2001, 127Organisationserlass des BundeskanzlersAufhOrganisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315(+++ Textnachweis ab: 24.1.2001 +++)
BKOrgErl 2001(XXXX)Gemäà § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
- I.
- Das Bundesministerium fßr Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium fßr Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
- II.
- Dazu werden ihm Ăźbertragen
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- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums fßr Gesundheit die Zuständigkeiten fßr Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);ausgenommen sind die Zuständigkeiten
- -
- fĂźr Chemikaliensicherheit (Referat 417),
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- fßr die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);
- -
- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums fĂźr Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit fĂźr Verbraucherpolitik einschlieĂlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).
- III.
- Das Bundesinstitut fßr gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums fßr Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.
- IV.
- Die weiteren Einzelheiten des Ăbergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Der Bundeskanzler
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