Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. I. 1. und 3., die Zuständigkeiten übertragen für
- a)
die Arbeitsmarktpolitik, die Ausländerbeschäftigung und die Arbeitslosenversicherung;
- b)
den Ombudsrat und die Projektgruppe Einführung SGB II;
- c)
das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz;
- d)
die Europäische und Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.