zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Organisationserlass der Bundeskanzlerin
II.
Das Bundesministerium des Innern erhält die Bezeichnung Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular