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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 1 Aufbau der Anstalt

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) gliedert sich in Abteilungen, Gruppen und Referate. Die sich hiernach ergebende Aufbauorganisation wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bundesministerium) durch Erlaß festgelegt.