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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMFSFJBVABesBeihUnffAnO)
§ 2 Vertretung bei Klagen

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen in Angelegenheiten der Besoldung und der Beihilfe wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit es für den Erlass des Widerspruchsbescheids zuständig ist.