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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat-Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung - BMI-ArbSchGAnwV)
§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.