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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)
III. 

Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.