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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
II. 

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen Verwaltungsakte nach Nr. I dieser Anordnung zu entscheiden.