Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung VI.Schlußvorschriften
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Sie tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.