Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
- 7.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
- 8.
Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 9.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
- 10.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
- 12.
Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
- 13.
Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen,
- 14.
Behandeln von Oberflächen,
- 15.
Be- und Verarbeiten von Profilen,
- 16.
Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
- 17.
Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.