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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
§ 40 Stimmabgabe, Stimmzettel

Findet die Wahl des Bezirkspersonalrates zugleich mit der Wahl der Personalräte statt, so kann für die Stimmabgabe zu beiden Wahlen derselbe Umschlag verwendet werden. Für die Wahl des Bezirkspersonalrates sind Stimmzettel von anderer Farbe als für die Wahl des Personalrates zu verwenden.