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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass der Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung - BPolDKlZustAnO)
§ 1 

Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder erlässt das Bundesministerium des Innern.