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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:
Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.