Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Präsident des Bundesaufsichtsamtes
für das Kreditwesen
fest.
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