Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
----
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
-
als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle - .
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular