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Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BPräsFlaggenAnO

Ausfertigungsdatum: 25.05.1956

Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-5, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders.
(2) Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.