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Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BPräsKennzAnO

Ausfertigungsdatum: 01.10.1956

Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2) Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

Fußnote

Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung"
(Inhalt: nicht darstellbares Muster,
Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)