- a)
der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts drei Schnüre in Gold,
- b)
die Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei Schnüre in Gold,
- c)
die Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei karmesinrote Schnüre in Seide,
- d)
der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht drei Schnüre in Gold,
- e)
die für den Vertreter des Bundesinteresses auftretenden Beamten eine karmesinrote Schnur in Seide.