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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundespatentgericht
I. 

Die Amtstracht der Richter des Bundespatentgerichts und der Urkundsbeamten besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur Amtsrobe tragen die Richter eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden, die Urkundsbeamten eine einfache weiße Halsbinde.