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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 45k
Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 15 Absatz 3 und 4, §§ 16, 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5, § 26 Abs. 3, §§ 29, 30 und 32 sind entsprechend anzuwenden.
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