zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
§ 24
Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular