Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie folgt angepasst:
- 1.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Getreide;
- 2.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und anderem Getreide als ausschließlich Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und Getreide.
