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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 8 Brennrechtsgeltung

Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie folgt angepasst:
1.
aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Getreide;
2.
aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und anderem Getreide als ausschließlich Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und Getreide.