Logo jurisLogo Bundesministerium der Justiz
Abschnitt 1
Allgemeines
§  1Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Zu den §§ 130, 131 und 164 Absatz 2 und 3 des Gesetzes
§  2Brennwein
§  3Alkoholgehalt
§  4Alkoholmenge
Abschnitt 3
Zu den §§ 133, 134 und 143 Absatz 3 des Gesetzes
§  5Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
§  6Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
§  7Erteilung der Erlaubnis
§  8Sicherheitsleistung
§  9Aufnahme von Abfindungsbranntwein
§ 10Änderung von Verhältnissen, anderweitige Nutzung des Steuerlagers
§ 11Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
§ 12Belegheft, Buchführung
§ 13Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung
§ 14Bestandsaufnahme im Steuerlager
§ 15Fehlmengen im Steuerlager
§ 16Vergällter Branntwein, Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen
Abschnitt 4
Zu § 135 des Gesetzes
§ 17Registrierter Empfänger
Abschnitt 5
Zu § 136 des Gesetzes
§ 18Registrierter Versender
Abschnitt 6
Zu den §§ 137 und 159 Nummer 1 des Gesetzes
§ 19Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 7
Zu den §§ 138 bis 141 des Gesetzes
§ 20Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
§ 21Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
§ 22Mitführen der Freistellungsbescheinigung
§ 23Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 24Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 25Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 26Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
§ 27Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
§ 28Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
§ 29Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
§ 30Annullierung im Ausfallverfahren
§ 31Änderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
§ 32Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 33Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8
Zu den §§ 142 und 143 Absatz 3 des Gesetzes
§ 34Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 9
Zu den §§ 143 und 144 des Gesetzes
§ 35Steueranmeldung
Abschnitt 10
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 36Kleinbetragsregelung
Abschnitt 11
Zu den §§ 145 bis 147 des Gesetzes
§ 37Anmeldung der Erzeugnisse
Abschnitt 12
Zu § 148 des Gesetzes
§ 38Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 13
Zu § 149 des Gesetzes
§ 39Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
§ 40Durchfuhr von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs eines anderen Mitgliedstaats
Abschnitt 14
Zu § 150 des Gesetzes
§ 41Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 15
Zu § 151 des Gesetzes
§ 42Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 16
Zu den §§ 152 und 153 des Gesetzes
§ 43Vollständig vergällter Branntwein
§ 44Allgemeine Verwendungserlaubnis
§ 45Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 46Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 47Belegheft, Buchführung
§ 48Lagerung, Bestandsaufnahme
§ 49Abgabe von Erzeugnissen, zweckwidrige Verwendung
§ 50Vergällung
§ 51Steuerfreie Erzeugnisse aus vergällten Erzeugnissen
§ 52(weggefallen)
§ 53(weggefallen)
§ 54(weggefallen)
§ 55Abgabe von Getränke- und Lebensmittelaromen, zweckwidrige Abgabe oder Verwendung
Abschnitt 17
Zu § 154 des Gesetzes
§ 56Steuerentlastung im Steuergebiet
Abschnitt 18
Zu § 155 des Gesetzes
§ 57Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 19
Zu § 156 des Gesetzes und § 212 der Abgabenordnung
§ 58Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht
§ 59Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20
Zu § 159 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
§ 60Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 21
Zu § 159 Nummer 4 des Gesetzes
§ 61Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
§ 62Schnittstellen
§ 63Anforderungen an die Programme
§ 64Prüfung der Programme
§ 65Haftung
§ 66Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
Abschnitt 22
Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 67Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 23
Schlussbestimmungen
§ 68Übergangsregelungen