Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2004 (Beitragssatzgesetz 2004 - BSG 2004)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BSG 2004

Ausfertigungsdatum: 27.12.2003

Vollzitat:

"Beitragssatzgesetz 2004 vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3013, 3016)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab:  1. 1.2004 +++)

Das G wurde als Artikel 10 d. G v. 27.12.2003 I 3013 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 1 dieses G am 1.1.2004 in Kraft getreten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Zahlungen für Kindererziehungszeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2004 einen Betrag in Höhe von 11.842.984.000 Euro.