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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts, des Bundesversicherungsamtes und des Robert Koch-Instituts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes
II. 

Nach § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Beschäftigten der in Abschnitt I bezeichneten Einrichtungen in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes übertragen.