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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 1 (BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung - BSIZertV)
§ 2 Antragsverfahren

Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.