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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Einundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 21. BtMÄndV)
Art 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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