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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Art 8
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1988 in Kraft.
(2)
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