Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) § 10Inhalt der Verpflichtung
Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.