Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen § 1Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.