Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
Vorbereiten von Materialien des Oberflächenschutzes,
- 8.
Anbringen von Unterkonstruktionen,
- 9.
Aufmessen, Aufreißen, Abwickeln, Zurichten und Montieren von Formstücken,
- 10.
Herstellen von Dämmungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 11.
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
- 12.
Sanieren und Instandsetzen von Dämmungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
- 13.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.