Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
- 6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
- 8.
Herstellen von Bahnübergängen,
- 9.
Verlegen von Gleisen und Weichen,
- 10.
Instandhalten von Gleisen und Weichen,
- 11.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.