Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter (ÜlV - 2. BesVNG) § 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.