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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Binnenschiffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG)
§ 14
Erlass von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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