Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:
- 1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Zuständigkeiten für
- a)
Umweltschutz,
- b)
Sicherheit kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz,
- 2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Zuständigkeit für Umwelt, Naturschutz,
- 3.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Zuständigkeiten für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln, Chemikalien.