Gesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen) Art 3
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das EUTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 13. Februar 1997 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.